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30 Jahre Schuldbekenntnis der Bundesregierung für HIV Infektionen 

Veröffentlicht am . Thema: HIV/AIDS Entschädigung Gesetzgebung Stiftung

Am 21.1.1995 bat die Bundesregierung im Bonner Bundestag um Verzeihung für die Fehleinschätzungen staatlicher Stellen, die für die Mehrzahl der HIV Infektionen bei Hämophilen verantwortlich waren. Damit gab sie ein Schuldbekenntnis ab, das eine Staatshaftung für die HIV Infizierten notwendig machte. Zugleich begründete sie eine besondere Verantwortung für die Rentenempfänger der Stiftung Humanitäre Hilfe.

Durch die Entschädigungen über die Stiftung "Humanitäre Hilfe..." gibt es für den Gesetzgeber die zusätzliche Verpflichtung zur Erhöhung der HIV Entschädigungsrenten um die zwischen 1995 und 2017 gestiegenen Kosten.

Das HIV Hilfegesetz sieht Renten für hinterbliebene Kinder vor, beschränkte aber die Renten für hinterbliebene Witwen auf lediglich fünf Jahre mit monatlich 1000 DM. Diese ungenügende Absicherung der Witwen verstößt gegen den vom Grundgesetz in Art 6 geforderten Schutz von Ehe und Familie.

Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die gravierenden Defizite des HIVHG zu beseitigen.

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