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Einführung des Europäischen Behinderten- und Parkausweises, Europäische Richtlinie 2024/2841

Veröffentlicht am . Thema: Gesetzgebung Schwerbehinderung Seltene Erkrankungen Soziales

Am 14. November 2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/2841 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dieser neuen Regelung soll einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis eingeführt werden.

Was bedeutet das?
Die Einführung dieser Methode soll die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU verbessern. Der Behindertenausweis wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt, sodass individuelle Nachweise über den Behindertenstatus, die bisher oft nur national galten, zukünftig grenzübergreifend gültig sind.
Auch der Europäische Parkausweis wird einheitlich gestaltet, um das Parken für Menschen mit Behinderungen europaweit zu erleichtern.

Umsetzung: Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regelungen bis spätestens 14. November 2026 in nationales Recht übertragen.
Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt, um Barrieren abzubauen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Europa zu stärken.

Weitere Informationen findet ihr direkt im Amtsblatt der Europäischen Union .

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